Änderung der Trinkwasserverordnung zum 01. November 2011
Mit Wirkung zum 01. November 2011 trat eine geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft.Diese sieht eine Verschärfung der bisherigen Kontrolluntersuchungen und der erforderlichen Dokumentationspflichten vor.Für die Qualität des Trinkwassers ist bis zur Wasseruhr das Wasserversorgungsunternehmen zuständig. Danach beginnt der Verantwortungsbereich des Eigentümers und des von ihm beauftragten Verwalters der Immobilie/der Trinkwasserinstallation.
Trinkwasser ist in Deutschland das am strengsten kontrollierte
Lebensmittel.
Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird durch
die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.
Die wichtigsten Pflichten betreffen
- die Anzeigepflichten des Anlagenbestandes beim zuständigen Gesundheitsamt
- die Untersuchungspflicht auf Legionellen
- die Ergreifung geeigneter Maßnahmen bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte
- die erhöhten Dokumentationspflichten und
- die Informationspflicht gegenüber dem Mieter.
Jedoch muss nicht jeder Hauseigentümer diese Anforderungen erfüllen.
Kriterien sind zum Beispiel
- die Nutzungsart des Gebäudes
- die Anzahl der Mietparteien
- die Größe des Trinkwassererwärmers
- das angeschlossene Leitungsvolumen der Trinkwarmwasserleitung
- vorhandene Duschen oder sonstige Anlagen in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt
Weitere Kriterien können durch das zuständige Gesundheitsamt definiert werden.
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